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   OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07   

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https://dejure.org/2008,5105
OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07 (https://dejure.org/2008,5105)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2008 - 8 LC 1/07 (https://dejure.org/2008,5105)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2008 - 8 LC 1/07 (https://dejure.org/2008,5105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 3 NAbgG; § 27 Abs. 4 NAbgG; § 40 Abs. 1 VwGO; § 17a Abs. 5 GVG; § 44a Abs. 2 BAbgG
    Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Tätigwerden eines Parlamentspräsidenten als Verwaltungsbehörde bei Geltendmachung eines Abführungsanspruches; Offenlegung der Nebeneinkünfte eines Bundestagsabgeordneten; Verletzung der ...

  • Judicialis

    AbgG § 44a; ; GG Art. 20; ; GG Art. 38; ; GG Art. 48; ; NAbgG § 27; ; NV § 1; ; NV § 12; ; NV § 13; ; VwGO § 40

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Tätigwerden eines Parlamentspräsidenten als Verwaltungsbehörde bei Geltendmachung eines Abführungsanspruches; Offenlegung der Nebeneinkünfte eines Bundestagsabgeordneten; Verletzung der ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemalige Abgeordnete müssen an das Land Niedersachsen zahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 44 a AbgG, § 40 Abs. 1 VwGO, Art. 3, 12, 14, 38, 48 GG
    Abführungsanspruch gegen einen Abgeordneten bei verbotenen Zuwendungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 871 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 2/07

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Vorliegen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Im Dezember 2004 gab es Presseberichte, wonach der Beklagte und der Beklagte im Parallelverfahren 8 LC 2/07 mehr als zehn Jahre lang neben ihren Abgeordnetendiäten ein Gehalt ohne entsprechende Arbeitsleistung von der Volkswagen AG in Wolfsburg bezogen hätten.

    Entgegen der Annahme des Beklagten hat auch der im Parallelverfahren 8 LC 2/07 beklagte Abgeordnete nicht veranlasst, dass der inhaltlich übereinstimmend von beiden Abgeordneten jeweils am 11. April 1994 mit der Volkswagen AG geschlossene Änderungsvertrag der Landtagsverwaltung im Jahr 1995 zur Prüfung vorgelegt worden ist.

    Dass der im Parallelverfahren 8 LC 2/07 beklagte Abgeordnete den Beklagten dieses Verfahrens über den tatsächlichen Geschehensablauf falsch informiert haben sollte, wird nicht vorgetragen und ist auch nicht ersichtlich.

    Der Beklagte macht schließlich noch geltend, er und der Beklagte im Parallelverfahren 8 LC 2/07 seien mutmaßlich die einzigen Abgeordneten, auf die § 27 Abs. 3 und 4 NAbgG in seiner zurzeit geltenden Fassung angewandt werde.

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Steht hingegen eine Entscheidung des Parlamentspräsidenten im Einzelfall unter Anwendung gesetzlicher Regelungen zur finanziellen Rechtsstellung des Abgeordneten im Streit, so handelt der Parlamentspräsident als Verwaltungsbehörde, so dass von einer nicht verfassungsrechtlichen Streitigkeit auszugehen ist (vgl. Rennert, a. a. O., § 40, Rn. 24; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, § 40, Rn. 229 f., jeweils m. w. N.; ferner BVerfG, Beschl. v. 4.7.2007 - 2 BvE 1-4/06 -, NVwZ 2007, 916 ff., Rn. 191, 194 ).

    Dass ein Streit um die Berechtigung des Parlamentspräsidenten, einen Abführungsanspruch der vorliegend in Rede stehenden Art geltend zu machen, vor den Verwaltungsgerichten auszutragen ist, lässt sich schließlich sinngemäß auch aus dem bereits zuvor zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 4. Juli 2007 (- 2 BvE 1-4/06 -, NVwZ 2007, 916 ff.) zur "Offenlegung" der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten entnehmen.

    Dann aber ist eine Prüfung zur Feststellung eines etwaigen Verstoßes unverzichtbar, um den Missbrauch der Unabhängigkeit des Abgeordneten gezielt und konsequent zu bekämpfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.7.2007, a. a. O., Rn. 262) und gleichzeitig die Unabhängigkeit des Abgeordneten zu wahren (vgl. ergänzend Badura, Schriftliche Stellungnahme vom 28. Februar 2005 zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des Hauptschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen, Zuschrift 13/4810, S. 5).

    Daneben von Privaten erbrachte Leistungen, für die der Abgeordnete keine Gegenleistung erbringt, gefährden nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Gleichheit unter den Abgeordneten (vgl. BVerfG, Urt. v. 4.7.2007, a. a. O., Rn. 217 - 222).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Selbst für die Verfallsregelung in den §§ 73 ff. StGB ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 14.1.2004 - 2 BvR 564/95 -, BVerfGE 110, 1, 14 ff.) anerkannt, dass sie keine "Strafe" darstellt.

    Ist Letzteres der Fall, erwirbt der Abgeordnete also schon kein Eigentum, so ist dessen Eigentumsgrundrecht bereits mangels einer schutzfähigen Rechtsposition nicht berührt (vgl. zum strafrechtlichen Verfall gemäß §§ 73 ff. StGB: BVerfG, Beschl. v. 14.1.2004, a. a. O., S. 23 f.).

    Solche Vorschriften bleiben Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums auch dann, wenn sie konkrete Vermögenspositionen ganz oder teilweise entziehen oder hierzu für den Einzelfall die Grundlage bilden (BVerfG, Beschl. v. 14.1.2004, a. a. O., S. 24 f.).

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Da die Niedersächsische Verfassung in ihren Art. 11 bis 17 den Status und die Entschädigung der Landtagsabgeordneten regelt, ergibt sich aus dem Grundgesetz grundsätzlich kein zusätzlicher verfassungsrechtlicher Maßstab (vgl. BVerfG, Urt. v. 21.7.2000 - 2 BvH 3/91 -, BVerfGE 102, 224, 234).

    Abgeordnete sind in Statusfragen formal gleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.7.2000, a. a. O., S. 224 f.).

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Diese Fristverkürzung ist grundsätzlich auch auf öffentlich-rechtliche Abführungsansprüche der hier in Rede stehenden Art anzuwenden, da insoweit eine dem Zivilrecht vergleichbare Interessenlage gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.2007 - 3 A 2/05 -, NVwZ 2007, 1315, 1318 ff.).

    Nach Absatz 4 Satz 1 dieser Bestimmung kann die kürzere Frist nach neuem Recht erst vom 1. Januar 2002 an berechnet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Urt. v. 31.1.2002 - 2 C 6/01 -, BVerwGE 115, 389 ff.) ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger bzw. eine Behörde grundsätzlich nicht gehalten, einen Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern kann stattdessen Klage erheben, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht ausdrücklich als gesetzliche Handlungsform vorgeschrieben ist und nach dem vorprozessualen Verhalten des späteren Beklagten ohnehin mit der Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu rechnen ist.

    Dies gilt insbesondere auch für die Abführung zu Unrecht erhaltener Leistungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2002, a. a. O., und v. 25.11.1982 - 2 C 14.81 -, BVerwGE 66, 251 ff.).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Dies ist in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bereits für die zu Besteuerungszwecken notwendige Angabe des Mandanten eines Rechtsanwaltes anerkannt (vgl. BFH, Urt. v. 26.2.2004 - IV R 50/01 -, NJW 2004, 1614 ff.).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.2.2008 - 2 BvL 1/06 -, Rn. 78, m. w. N.).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Sie ist unstreitig (vgl. LT-Drucks. 8/2260, S. 11, 14) durch das sog. Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 (- 2 BvR 193/74 -, BVerfGE 40, 296 ff.) und dort speziell durch die im Leitsatz 5 dieses Urteils enthaltene Forderung veranlasst worden, "gesetzliche Vorkehrungen dagegen zu schaffen, dass Abgeordnete Bezüge aus einem Angestelltenverhältnis, aus einem sogenannten Beratervertrag oder ähnlichem, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhalten, weil von ihnen im Hinblick auf ihr Mandat erwartet wird, sie würden im Parlament die Interessen des zahlenden Arbeitsgebers, Unternehmers oder der zahlenden Großorganisation vertreten und nach Möglichkeit durchzusetzen versuchen.
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

    Hufversorgung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
    Geschützt wird die berufliche Betätigung, d. h. eine solche, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.7.2007 - 1 BvR 2186/06 -, EuGRZ 2007, 732 ff.).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05

    Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

  • BVerwG, 21.03.1991 - 7 B 170.90

    Abgeordneter - Landtag - Beamtenbezüge - Übergangsgeld - Überzahlung

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 11 M 2469/97

    Volksbegehren und Rechtsweg;; Landesverfassungsgericht; Rechtsweg

  • VGH Bayern, 13.02.1991 - 4 CE 91.404
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 2/07

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Vorliegen einer

    Im Dezember 2004 gab es Presseberichte, wonach der Beklagte und der Beklagte im Parallelverfahren 8 LC 1/07 mehr als zehn Jahre lang neben ihren Abgeordnetendiäten ein Gehalt ohne entsprechende Arbeitsleistung von der Volkswagen AG in Wolfsburg bezogen hätten.

    Der Beklagte macht schließlich noch geltend, er und der Beklagte im Parallelverfahren 8 LC 1/07 seien mutmaßlich die einzigen Abgeordneten, auf die § 27 Abs. 3 und 4 NAbgG in seiner zur Zeit geltenden Fassung angewandt werde.

  • VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14

    Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der

    Jedoch ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger bzw. eine Behörde grundsätzlich nicht gehalten, einen Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern kann stattdessen Leistungsklage erheben, wenn - wie hier - der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht ausdrücklich als gesetzliche Handlungsform vorgeschrieben ist und nach dem vorprozessualen Verhalten des späteren Beklagten ohnehin mit der Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu rechnen ist (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6/01 -, NJW 2002, 1968; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. März 2008 - 8 LC 1/07 -, juris).
  • SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke nach § 129

    Zwar vertritt das BSG (Urteile vom 30.1.1990 - 11 RAr 87/88 und vom 29.10.1997 - 7 RAr 80/96) die Auffassung, dass eine echte Leistungsklage auch bei bestehender Verwaltungsakt-Befugnis ausnahmsweise zulässig sein kann, wenn - insbesondere unter Berücksichtigung hierzu divergierender Judikatur - Zweifel bestehen, ob die Geltendmachung der Forderung durch Verwaltungsakt einer gerichtlichen Kontrolle standhalten wird (vgl. zu einem weitgehenden Wahlrecht der Behörde: BVerwG, Urteil vom 31.1.2002 - 2 C 6/01, kritisch zu dieser Entscheidung OVG Lüneburg, Urteile vom 13.3.2008 - 8 LC 2/07 und 8 LC 1/07).
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